DIANA SCHARF

Betreuungs- und Seniorenrecht
Was ist Betreuung- und Seniorenrecht?
Seit über 25 Jahren bin ich als erfahrene Anwältin, Berufsbetreuerin und Verfahrensbeiständin in München und im Kreis Stormarn tätig.
Zum 1. Januar 2023 trat das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Es stärkt die Selbstbestimmung von betreuten Menschen und die Qualität der rechtlichen Betreuung.
Ich berate umfassend zum gerichtlichen Betreuungsverfahren, Vor- und Nachteilen von Vorsorgevollmachten, sowie über Inhalt, Erforderlichkeit und Formvorschriften.
Zur Vermeidung einer gesetzlichen Betreuung entwerfe ich für Sie Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen.
Ich übernehme Vorsorgevollmachten und Kontrollbevollmächtigung für diejenigen, die keine geeignete Vertrauensperson haben, und werde seit Jahren von den Gerichten als Kontroll- und Überwachungsbetreuerin eingesetzt, wenn die Gefahr eines Vollmachtmissbrauchs besteht oder sich bereits realisiert hat.
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Entwurf von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
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im konkreten Einzelfall Übernahme von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
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Kontrolle von Vorsorgevollmachten
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Geltendmachung von Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüchen aus Vorsorgevollmachten
Im Seniorenrecht berate ich zu
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Vermögens- und Nachlassplanung (u.a.Vermögensübertragung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungen zu Lebzeiten)
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Pflegeleistungen (Pflege im häuslichen Umfeld, betreutes Wohnen, Heimunterbringung, sozialrechtliche Leistungsansprüche,)
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Soziale Hilfen (u.a. Pflegeunterstützung)
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Schwerbehinderung (Grad der Behinderung, Rehabilitation und Eingliederungshilfe)
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Heimverträge (Vertragsfragen, Miet- und Pflegekosten)
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Elternunterhalt, Rückgriffsmöglichkeiten
